Betreutes Einzelwohnen

Behindertenhilfe laut SGB IX

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten, die bereits eine eigene Wohnung haben, oder Unterstützung benötigen, um ihren eigenen Haushalt zu gründen.

Wer kann betreut werden?

Im Betreuten Einzelwohnen begleiten wir erwachsene Menschen mit Lernschwierigkeiten. Eine zusätzliche psychische Erkrankung oder Suchtproblematik stellt kein Ausschlusskriterium dar, sofern die geistige Behinderung im Vordergrund steht. In Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Jugendamt betreuen wir auch Personen, in deren Haushalt Kinder leben.

Wo bieten wir Betreutes Einzelwohnen?

Wir unterstützen, begleiten und leiten Sie an

  • bei der alltäglichen Lebensführung: Haushalt, Einkauf, gesunde Ernährung, Wohnungsangelegenheiten
  • bei persönlichen Problemen und in Krisen: Einzelgespräche, Vermittlung spezieller Angebote
  • bei der Gestaltung sozialer Beziehungen: Kontakte zu Partnern, Freunden, Angehörigen
  • in finanziellen und sozialrechtlichen Angelegenheiten: Antragstellungen, Behördengänge, Geldverwaltung
  • in Sachen Gesundheitsfürsorge: Aufsuchen von Ärzten, Umsetzung medizinischer Verordnungen
  • bei der Strukturierung des Alltags: Integration ins Arbeitsleben, Freizeit- und Urlaubsgestaltung, Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben

Wer betreut Sie?

Je nach Anforderung oder Bedarf haben Sie eine*n Bezugsbetreuer*in oder mehrere Betreuungspartner. Die vom Sozialamt befürworteten Betreuungsstunden werden im Durchschnitt auf eine Woche bezogen geleistet. So können die Betreuer*innen flexibel arbeiten und sich nach Ihren jeweils aktuellen Bedürfnissen richten. Je nach Wunsch und Absprache finden gemeinsame Treffen in Ihrer Wohnung oder in unserem Betreuungsbüro statt.

Die Mitarbeiterteams sind multiprofessionell zusammengesetzt. Die Mitarbeiter*innen haben verschiedene Berufsabschlüsse – darunter Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen und Sozialarbeiter – sowie vielfältige Qualifikationen und meist langjährige Erfahrungen. Unsere Arbeit ist gekennzeichnet durch hohe Professionalität, persönliches Engagement und reflektiertes Vorgehen. Die Qualität unserer Arbeit sichern und erweitern wir durch eine individuelle Hilfeplanung, regelmäßige Teamgespräche, Supervision sowie interne und externe Fortbildungen.

Rechtliche Grundlage

Unser Angebot umfasst Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung nach § 78 SGB IX – »Assistenzleistungen« – oder nach § 29 SGB IX als Einzelleistung im Rahmen des Persönlichen Budgets. Wir beraten Sie gern!

Haben Sie Fragen?

Kontakt
Henrik Woldt
Zentrale Kundenberatung
T 030 29 34 13 18
E-Mail henrik.woldt@diereha.de