Zuverdienst und Betreute Beschäftigung

Psychosoziale Dienste laut SGB IX

Wer kann betreut werden?

Zuverdienst und Betreute Beschäftigung richten sich an erwachsene Menschen, die im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX an einer seelischen Beeinträchtigung leiden oder davon bedroht sind und die wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind.
Voraussetzung für unsere Leistung: Ihr Wohnsitz in Berlin-Mitte.

Wo bieten wir Zuverdienst und Betreute Beschäftigung?

Unsere Zuverdienstangebote und Betreute Beschäftigung können Sie in Berlin-Mitte wahrnehmen.

Wir unterstützen, begleiten und leiten Sie an

  • bei der (Wieder-) Gewöhnung an einen regelmäßigen Beschäftigungsrhythmus
  • im Ausüben sinnstiftender Tätigkeiten unter pädagogischer Anleitung – je nach Belastbarkeit zwei bis fünf Stunden täglich
    beim Training von Arbeitsschritten und -techniken
  • in der Zusammenarbeit mit anderen Menschen
  • bei der Vermittlung in weitergehende Beschäftigungen und den Wiedereinstieg in den beruflichen Alltag – zum Beispiel in Form eines Arbeitstrainings oder im selbständigen Arbeiten
  • bei der Stabilisierung Ihres Gesundheitszustandes
  • im Prozess der Anerkennung und Stärkung Ihres Selbstwertgefühls

Wer betreut Sie?

Sie werden von sozialpädagogisch geschulten Fachkräften angeleitet und betreut.

Unser Team − das sind Fachkräfte aus den Bereichen Sozialarbeit und Sozialpädagogik, Psychologie und Psychotherapie, Heilerziehungspflege und Ergotherapie. Wir arbeiten eng mit den Sozialpsychiatrischen Diensten der Bezirke zusammen und haben ein gutes Netzwerk vor Ort.
Unsere Arbeit ist gekennzeichnet durch hohe Professionalität, persönliches Engagement und reflektiertes Vorgehen. Die Qualität unserer Arbeit sichern und erweitern wir durch eine individuelle Hilfeplanung, regelmäßige Teamgespräche, Supervision sowie interne und externe Fortbildungen.

Rechtliche Grundlage

Grundlage ist eine Festbetragsfinanzierung des Landes Berlin, Bezirk Mitte, innerhalb der gemeindeintegrierten psychiatrischen Pflichtversorgung nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst GDG. Weitere Grundlagen bilden das Gesetz für psychisch Kranke (Psych KG) sowie das Psychiatrieentwicklungsprogramm (PEP). Zum Antragsverfahren beraten wir Sie gern.

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Kontakt
Henrik Woldt
Zentrale Kundenberatung
T 030 29 34 13 18
E-Mail henrik.woldt@diereha.de