Beschäftigungs- und Förderbereich

Behindertenhilfe laut SGB IX

BFB – wohnortnahe Angebote zur Gestaltung des Tages nach dem Zwei-Milieu-Prinzip

Vorbemerkung

Der Leistungstyp Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB) im Land Berlin fasst seit dem 1. Juli 2018 die bisherigen Leistungstypen ABFB und Förderbereich zusammen. Der Beschäftigungs- und Förderbereich dient dem Erhalt und der Erhöhung der Lebensqualität sowie der Minderung von Teilhabeeinschränkungen durch gezielte, sinnstiftende, individuelle und fördernde Beschäftigung. Besonderer Fokus ist die Gewährung des Teilhaberechts unter Beachtung des Zwei-Milieu-Prinzips. Ein weiteres Ziel kann die Entlastung des familiären häuslichen Umfeldes sein.

Wer kann betreut werden?

Mit unserem Beschäftigungs- und Förderbereich betreuen wir Menschen mit Lernschwierigkeiten, die nicht, noch nicht, noch nicht wieder oder nicht mehr in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) gefördert oder beschäftigt werden können.
Die Vermittlung in den Beschäftigungs- und Förderbereich ist nicht an den Wohnbezirk geknüpft.

Wo bieten wir einen Beschäftigungs- und Förderbereich

Mehr unter: Beschäftigungs- und Förderbereich BFB

Wir unterstützen, begleiten und leiten Sie an

  • bei der Gestaltung einer aktiven Tagesstruktur
  • in individuell zugeschnittenen Trainings
  • bei vielfältigen Lernmöglichkeiten
  • bei interessanten Tätigkeiten im handwerklich-künstlerischen Bereich, am Computer, in der Hauswirtschaft oder im Außengelände
  • beim Übergang ins Praktikum
  • beim Übergang in externe Beschäftigungen

Rechtliche Grundlage

Unser Angebot umfasst Leistungen zur Sozialen Teilhabe für Menschen mit geistiger Behinderung nach § 81 SGB IX – »Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten« – oder nach § 29 SGB IX als Einzelleistung im Rahmen des Persönlichen Budgets. Wir beraten Sie gern!

Haben Sie Fragen?

Kontakt
Henrik Woldt
Zentrale Kundenberatung
T 030 29 34 13 18
E-Mail henrik.woldt@diereha.de