Ambulant begleitete Elternschaft

Kinder- und Jugendhilfe laut SGB VIII

Kombinierte Leistung aus Hilfen zur Teilhabe für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Leistungen der Jugendhilfe mit Hilfen zur Erziehung als Erziehungsbeistand, sozialpädagogischer Familienhilfe oder Eingliederungshilfe.

Wer kann betreut werden?

Wir bieten ambulante Leistungen nach §§30, 31, 35 SGB VIII für

  • Kinder und Jugendliche mit sozialen, emotionalen, kognitiven und/oder körperlichen Schwierigkeiten, die mit Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsrückständen einhergehen
  • Kinder und Jugendliche mit individuellen und/oder familiären Schwierigkeiten, die Unterstützung durch einen sozialpädagogischen Beistand benötigen
  • Mütter oder Väter mit Kindern und Jugendlichen in Haushalts- und Lebensgemeinschaft, die Unterstützung und Begleitung in familiären und sozialen Belastungs- und Konfliktsituationen benötigen
  • Mütter oder Väter, bei denen eine grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft vorausgesetzt bzw. erwartet werden kann
  • Wir bieten ambulante Leistungen nach § 78 SGB IX für

    • Mütter oder Väter mit Lernschwierigkeiten, die in einer eigenen Wohnung leben oder dies anstreben. Anspruchsberechtigt sind Eltern, die gemäß § 78 SGB IX Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, sowie deren Kinder.
    • werdende Eltern sowie Eltern, die eine Trennung von ihrem Kind erfahren haben.
    • Eltern mit einem Unterstützungsbedarf von mindestens 12 Stunden/Woche in einem ambulant intensiveren Setting. Wir halten hierfür Trägerwohnungen vor. Die Wohnungen sind für je 2 Familien ausgelegt.

    Wo bieten wir ambulant begleitete Elternschaft?

  • Begleitete Elternschaft im Eltern-Kind-Verbund Hohenschönhausen
  • Wir unterstützen und begleiten Kinder und ihre Eltern mit Lernschwierigkeiten

    • in einzelfallorientierter Beratung, zum Beispiel individueller Unterstützung in Erziehungsfragen, zur Alltagsgestaltung und Problembewältigung
    • mit bindungsfördernden Interventionen, zum Beispiel zur Sensibilisierung der Eltern für kindliche Bedürfnisse
    • mittels Begleitung im Alltag, zum Beispiel bei alltäglichen Routinen und bei der Bewältigung von Herausforderungen
    • in der Eltern-Kind-Interaktion mittels gemeinsamer Aktivitäten, Reflexion der Eltern-Kind-Beziehung und Förderung der emotionalen Bindung
    • mit der Aktivierung von Ressourcen, zum Beispiel Hilfestellungen zur Nutzung sozialer und institutioneller Angebote oder beim Aufbau eines tragfähigen sozialen Netzes
    • durch Kooperationen und Vernetzung, etwa in Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften, Beratungsstellen und Institutionen im Sozialraum

    Wie arbeiten wir?

    Ziele der Begleiteten Elternschaft sind ein gelungenes Zusammenleben und eine positive Beziehungsgestaltung in den Familien. Unser Angebot orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen der Familien und arbeitet präventiv, um Kinder und Jugendliche vor Gefährdungen schützen und ihre Entwicklung zu fördern. Es richtet sich an Eltern, die Unterstützung bei der Erziehung ihrer Kinder benötigen. Die Mütter oder Väter sollen belastbarer und sicherer in ihren Handlungen werden, indem sie ihre elterlichen Kompetenzen erweitern und in ihrer Verantwortung für die Kinder begleitet werden. Zudem werden die Kinder und ihre Eltern in ihrer Selbständigkeit gestärkt und zur Nutzung ihrer eigenen Ressourcen aktiviert.
    Die erzieherischen Hilfen werden in der Regel in der Lebenswelt der Kinder, Jugendlichen und Familien erbracht.

    Wer betreut Sie?

    Für jede Familie gibt es eine*n Bezugsbetreuer*in oder mehrere feste Betreuungspartner.
    Die Mitarbeiterteams sind multiprofessionell zusammengesetzt. Die Mitarbeiter*innen haben verschiedene Berufsabschlüsse – darunter Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen und Sozialarbeiter – sowie vielfältige Qualifikationen und meist langjährige Erfahrungen. Unsere Arbeit ist gekennzeichnet durch hohe Professionalität, persönliches Engagement und reflektiertes Vorgehen. Die Qualität unserer Arbeit sichern und erweitern wir durch eine individuelle Hilfeplanung, regelmäßige Teamgespräche, Supervision sowie interne und externe Fortbildungen.

    Wer trägt die Kosten?

    Kostenträger für die Hilfen zur Erziehung sind die zuständigen Jugendämter, für die Unterstützung der Eltern die zuständigen Sozialämter. Zum Antragsverfahren beraten wir Sie gern.

    Haben Sie Fragen?

    Kontakt
    Antje Wilhelm
    Bereichsleiterin Kinder- und Jugendhilfe
    T 030 29 34 13 25
    E-Mail antje.wilhelm@diereha.de