Eltern-Kind-Wohnen § 19
Kinder- und Jugendhilfe laut SGB VIII
Für Kinder und ihre Mütter oder Väter, die viel Unterstützung in ihrer Elternrolle benötigen. Je nach Bedarf kann man diese stationäre Betreuungsform in einer Wohngruppe oder in einem individuellen Wohnangebot in Anspruch nehmen.
Wer kann betreut werden?
Wir betreuen Kinder und deren Elternteil aus dem Personenkreis »Menschen mit Lernschwierigkeiten«. Dabei beziehen wir auch das andere Elternteil ein, wenn dies dem Zweck der Leistung entspricht und das betreute Elternteil zustimmt.
Wo bieten wir Eltern-Kind-Wohnen?
im Eltern-Kind-Verbund Hohenschönhausen
Wir unterstützen, begleiten und leiten Sie an
- in der Pflege, Erziehung und Versorgung Ihres Kindes
- bei Ihrer Selbstversorgung
- im Training für alle lebenspraktischen Bereiche
- bei Behördengängern und Ämterangelegenheiten
- im Erlernen sozialer Kompetenz
- bei Ihrer Gesundheitspflege und Selbstsorge
- im Umgang mit Sexualität
- im Umgang mit Suchtmitteln und deren Missbrauch
- in Krisen
Wie arbeiten wir?
Sie werden rund um die Uhr begleitet. Gemeinsam mit uns entwickeln Sie Ihre persönliche Zukunftsplanung, die an Ihren Vorstellungen und Ressourcen orientiert ist. Eine interne Tagesstruktur außerhalb des Hauses kann auf eine externe Beschäftigung vorbereiten. Alle Aktivitäten und Schritte erfolgen in einer engen Zusammenarbeit mit Angehörigen, rechtlichen Betreuern und anderen Einrichtungen.
Wer betreut Sie?
Für jedes Kind und seine Mutter oder seinen Vater gibt es eine*n Bezugsbetreuer*in oder mehrere feste Betreuungspartner.
Die Mitarbeiterteams sind multiprofessionell zusammengesetzt. Die Mitarbeiter*innen haben verschiedene Berufsabschlüsse – darunter Erzieher, Heilerziehungspfleger, Heilpädagogen und Sozialarbeiter – sowie vielfältige Qualifikationen und meist langjährige Erfahrungen. Unsere Arbeit ist gekennzeichnet durch hohe Professionalität, persönliches Engagement und reflektiertes Vorgehen. Die Qualität unserer Arbeit sichern und erweitern wir durch eine individuelle Hilfeplanung, regelmäßige Teamgespräche, Supervision sowie interne und externe Fortbildungen.
Wer trägt die Kosten?
Unser Angebot ist eine Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe nach § 19 SGB VIII »gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder«. Die Betreuungskosten werden bei Vorliegen der Voraussetzungen durch die zuständigen Jugend- oder Sozialhilfeträger übernommen. Zum Antragsverfahren beraten wir Sie gern.
Haben Sie Fragen?
Kontakt
Antje Wilhelm
Bereichsleiterin Kinder- und Jugendhilfe
T 030 29 34 13 25
E-Mail antje.wilhelm@diereha.de