Soziotherapie laut SGB V

Psychosoziale Dienste laut SGB IX

Wer kann betreut werden?

Soziotherapie ist geeignet für Menschen mit schweren psychischen Störungen, für die eine ambulante Therapie erfolgversprechend ist. Dazu zählen Psychosen, bipolare Störungen, depressive Episoden sowie weitere begründete Einzelfälle. Soziotherapie muss ärztlich verordnet werden.

Wo bieten wir Soziotherapie laut SGB V?

Wir unterstützen, begleiten und leiten Sie an

  • in Einzelgesprächen
  • bei der Entwicklung einer Tagesstruktur
  • in Konflikten und Krisen
  • in Trainingsmaßnahmen und weiterführenden Angeboten
  • in Ihren Fähigkeiten, ärztliche oder psychosoziale Leistungen in Anspruch zu nehmen
  • bei der Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten

Wer betreut Sie?

Sie werden von Soziotherapeut*innen betreut. Das sind Fachkräfte mit soziotherapeutischer Qualifikation, Einfühlungsvermögen, Sachverstand und Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Menschen, die im medizinischen und sozialen Bereich Unterstützung benötigen.

Unsere Arbeit ist gekennzeichnet durch hohe Professionalität, persönliches Engagement und reflektiertes Vorgehen. Die Qualität unserer Arbeit sichern und erweitern wir durch eine individuelle Hilfeplanung, regelmäßige Teamgespräche, Supervision sowie interne und externe Fortbildungen.

Rechtliche Grundlage

Soziotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung laut § 37a SGB V. Zunächst kann Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt fünf Therapiestunden als Hinführung zur Verordnung von Soziotherapie bewilligen. Dafür muss eine soziotherapeutische Fachkraft hinzugezogen werden.

Anschließend wird Soziotherapie von Fachärzt*innen oder psychologischen Psychotherapeut*innen verordnet. Ein Anspruch auf Soziotherapie besteht für maximal 120 Stunden innerhalb von drei Jahren und unterliegt der Zuzahlungsregelung.

Haben Sie Fragen?

Kontakt
Birgit Cornelia Braun
M 0151 44 02 99 60
E-Mail soziotherapie@diereha.de